ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Bitte lesen Sie unbedingt vor der Buchung die AGB, da sie Bestandteil Ihrer Buchung sind!
Das Reisebüro "MAIER REISEN" (im folgenden "Reisebüro" genannt) tritt ausschließlich als
Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (z.B. Flüge oder Busfahrten), sonstiger touristischer
Einzelleistungen (z.B. Hotelübernachtungen, Mietwagen) sowie fremd-veranstalteter Pauschalreisen
verschiedener Veranstalter (z.B. Neckermann, TUI usw.) auf. Im Falle einer Buchung kommt der
Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Reiseveranstalter zustande. Die
nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben
keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die Reisen selbst erfolgen. Auf die
entsprechenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften wird
insoweit verwiesen.
1. Vertragsabschluss und Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ihr Auftrag an uns, eine Beförderung oder eine sonstige touristische Einzelleistung zu besorgen,
kann schriftlich, mündlich, per Telefax, oder über Online-Dienste erfolgen.
Mit der verbindlichen Buchung beim Reisebüro werden vom Reisenden die o.g. Reisebedingungen ohne
Einschränkungen anerkannt. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig.
2. Pflichten und Haftung des Reisebüros als Vermittler
Die Pflicht des Reisebüros ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen
oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistungen als
solche ist nicht Bestandteil der Pflichten des Reisebüros.
Die Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen
ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger dem Reisebüro gegenüber, sie
stellen keine eigene Zusicherung des Reisebüro gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.
Bei den vermittelten Leistungen haftet das Reisebüro nicht für die Leistungserbringung durch
fremde Leistungsträger oder Beförderungsunternehmen, sondern lediglich für die ordnungsgemäße
Vermittlung der Reiseleistung und für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des
Leistungsträgers an den Teilnehmer.
3. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
- bei Reisen, die vor der ihrer Bezahlung gebucht werden, die Zahlungsfrist zu beachten. Sollte keine Frist angegeben sein, ist die Bezahlung sofort fällig. Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns das Recht vor, die Reise zu stornieren.
- mit der Anmeldung weiterer Reiseteilnehmer/innen, für deren
Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) sowie für seine eigenen
Verpflichtungen einzustehen. Die Bestimmungen der Reiseveranstalter und die hier aufgeführten
"Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für alle Reiseteilnehmer.
- sich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Beförderungsbedingungen der in der Rechnung aufgeführten Leistungsträger, vertraut zu machen. Mit der Bezahlung der ausgestellten Rechnung bestätigt der Kunde, dass er die AGB der aufgeführten Leistungsträger zur Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt.
- Rechnungen und Reiseunterlagen auf Richtigkeit zu überprüfen.
4. Umbuchung / Stornierung
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, wobei aber Stornogebühren bis zu
100% des Reisepreises anfallen können (je nach den Bedingungen des Reiseveranstalters).
Stornierungsgebühren sind in den Tarifbeschreibungen des jeweiligen Angebotes des jeweiligen
Leistungsträgers genannt. Eine Teilrückerstattung für nicht abgeflogene Teilstrecken ist
ausgeschlossen.
Das Reisebüro behält sich vor, dem Kunden alle dem Reisebüro bei einer Umbuchung/Stornierung von anderer Seite in Rechnung
gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr bis zu 26,00 € pro Person in Rechnung zu
stellen.
5. Tarif- und Preisänderungen
Das Reisebüro ist berechtigt, im Auftrag der Fluggesellschaft den Flugpreis zu erhöhen, wenn sich
unvorhersehbar und nach Vertragsabschluss nachfolgend genannte Preisbestandteile aufgrund von
Umständen, die vom Reisebüro bzw. der Fluggesellschaft oder des Leistungsträgers nicht zu vertreten sind,
erhöhen bzw. neu entstehen: Devisen-Wechselkurse; Beförderungstarife und Preise (insbesondere bei
Ölpreisverteuerung); behördliche Gebühren oder behördliche Abgaben, wie z. B.
Flughafensicherheits- und Landegebühren.
Der Flugpreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, wie er der Erhöhung der genannten
Preisbestandteile entspricht. Das Reisebüro ist verpflichtet, dem Buchenden auf Anforderung Gründe und
Umfang der Preiserhöhung zu erläutern.
Das Reisebüro hat dem Teilnehmer eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich, aber vor Reiseantritt
mitzuteilen. Der Rücktritt muss unverzüglich erklärt werden.
6. Leistungsänderungen
Aus wichtigen Gründen notwendig werdende Änderungen der Streckenführung von Flügen, der Umwandlung
von Non-Stop Flügen in Flüge mit Zwischenlandung, beziehungsweise Umsteigeflüge oder umgekehrt,
sowie von Flugzeiten- oder Terminänderungen bis 48 Stunden, Einsatz anderer Fluggeräte, Änderung
der Abflug- oder Ankunftsflughäfen sowie Wechsel der Fluggesellschaften sind aufgrund der
international gültigen luftrechtlichen Bestimmungen den Leistungsträgern vorbehalten.
Ebenso sind andere aufgrund behördlicher Anweisung erfolgte Änderungen der Reiseleistungen möglich.
In diesen Fällen ist der Anmeldende nicht berechtigt, kostenfrei von dem mit dem Reisebüro geschlossenen
Reisevermittlungsvertrag zurückzutreten. Es besteht auch kein Ersatzanspruch gegen das Reisebüro für in
diesen Fällen entstandene Mehrkosten oder Folgeschäden.
Sollte es sich bei den vermittelten Flügen um Sonderflüge beziehungsweise Linienflüge zu
Sonderpreisen handeln, können die Leistungsträger nach deren jeweils gültigen Vertragsbestimmungen
die Preise jederzeit an geänderte Marktverhältnisse anpassen. Sollte diese Anpassung eine
Preiserhöhung zur Folge haben, wird diese von dem Reisebüro an den Kunden weitergeleitet.
Bei Busfahrten können ohne vorherige Ankündigung Umstiege erforderlich werden.
7. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen
Jeder Anmeldende/Reisende ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und
Ausreise-, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich.
Soweit vom Reisebüro aus den vorhandenen Systemen (Start Amadeus) zu den oben genannten
Bestimmungen Auskünfte erteilt werden, gehen wir davon aus, dass der Teilnehmer deutscher
Staatsbürger ist, sofern eine andere Staatsbürgerschaft nicht offenkundig ist, oder uns vom
Teilnehmer mitgeteilt wird.
Im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflicht erteilen wir Ihnen zu obigen Punkten
gewissenhaft Auskunft. Für die Einhaltung der jeweiligen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und
Gesundheitsbestimmungen ist der Reisende jedoch selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die
Ihnen aus der Nichteinhaltung von Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten.
Das Reisebüro haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch
die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Anmeldende/Reisende das Reisebüro mit der
Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass das Reisebüro die Verzögerung zu vertreten
hat.
8. Zahlung
Bei allen vom Reisebüro vermittelten Reisen und Reiseleistungen muss die Zahlung vor Reiseantritt und
spätestens bei Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung oder Bezahlung bei
Abholung der Unterlagen kann kein Versand oder die Aushändigung der Unterlagen erfolgen.
Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist, wird auf der
Buchungsbestätigung gesondert angegeben.
Storno-, Umbuchungs- und Bearbeitungsgebühren werden bei Rechnungsausstellung sofort fällig.
9. Haftungsbeschränkung
Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet
das Reisebüro nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Postweg gehört nicht zur Bearbeitungsfrist und kommt extra dazu. Für die pünktliche Zustellung Ihrer Postsendung übernimmt das Reisebüro keine Garantie.
10. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Vertrages zur Folge.
Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.
Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Erbringung der Vermittlungsleistung hat der Kunde innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Reisebeginn gegenüber dem Reisevermittler geltend zu
machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche gegen den Reisevermittler nur dann geltend
gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.
Ungeachtet der vorstehenden Vorschriften verjähren Ansprüche des Kunden aus dem
Vermittlungsvertrag in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise
vertragsgemäß beginnen sollte oder begonnen hat.
12. Gerichtsstand
Der Anmeldende/Reisende kann das Reisebüro nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisebüro gegen den
Anmeldenden/Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen
Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder Personen,
die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reisebüro maßgebend.
Maier Reisen
Bramscher Str. 204
49090 Osnabrück
Stand 02.06.2008